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SEPA-Basis-Lastschrift Ähnlich wie bei der bisherigen
Einzugsermächtigung können Sie Zahlungen an einen Zahlungsempfänger veranlassen. Alle Volksbanken und Raiffeisenbanken nehmen teil Die SEPA-Basis-Lastschrift können Sie nutzen, wenn die Bank Ihres Zahlungspartners diese ebenfalls unterstützt. Sprechen Sie Ihren Zahlungspartner und im Zweifel auch seine Bank hierauf an. Alle Volksbanken und Raiffeisenbanken in Deutschland nehmen am neuen SEPA-Basis-Lastschriftverfahren teil. Das EPC veröffentlicht monatlich eine Liste der Banken, die an SEPA teilnehmen. Das aktuell durch das EPC veröffentliche Verzeichnis finden Sie hier. Widerspruchsfrist Sollte einmal mit einer SEPA-Basis-Lastschrift
ein Betrag von Ihrem Konto abgebucht werden, mit dem Sie nicht
SEPA-Firmen-Lastschrift Die SEPA-Firmen-Lastschrift ist speziell auf die Bedürfnisse von Firmenkunden zugeschnitten und kann daher nicht von Privatkunden genutzt werden. Das neue Verfahren ähnelt dem des heutigen Abbuchungsauftrags. Sie können Zahlungen veranlassen. Steht Ihnen eine Zahlung zu, vereinbaren Sie hierfür ein entsprechendes Mandat. Von Konten im SEPA-Raum ziehen Sie sie dann mit der SEPA-Firmen-Lastschrift ein.
Keine Rückgabe möglich Ein wichtiger Vorteil der SEPA-Firmen-Lastschrift ist, Sie kann nicht zurückgegeben werden und hat damit eine frühe Gültigkeit. Zahlende müssen vor der ersten Zahlung ein SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat erteilen und ihre Bank darüber informieren. Solange der Bank das Mandat vorliegt und es nicht widerrufen wird, gelten alle folgenden Zahlungen als autorisiert und können nicht widerrufen werden. Weitere Information erhalten Sie bei Ihrem Berater. Zurück |
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