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SEPA-Basis-Lastschrift 

SEPA-Basis-Lastschrift

Ähnlich wie bei der bisherigen Einzugsermächtigung können Sie Zahlungen an einen Zahlungsempfänger veranlassen.
Bekommen Sie eine Zahlung, vereinbaren Sie hierfür ein entsprechendes Mandat und ziehen Sie dies mit der SEPA-Basis-Lastschrift ein. Bitte geben Sie dabei Ihre Bankverbindung immer mit IBAN und BIC an. Jeder Lastschrift-Einreicher benötigt außerdem eine eindeutige Kennung, die Gläubiger-Identifikationsnummer.

Alle Volksbanken und Raiffeisenbanken nehmen teil

Die SEPA-Basis-Lastschrift können Sie nutzen, wenn die Bank Ihres Zahlungspartners diese ebenfalls unterstützt. Sprechen Sie Ihren Zahlungspartner und im Zweifel auch seine Bank hierauf an. Alle Volksbanken und Raiffeisenbanken in Deutschland nehmen am neuen SEPA-Basis-Lastschriftverfahren teil.

Das EPC veröffentlicht monatlich eine Liste der Banken, die an SEPA teilnehmen. Das aktuell durch das EPC veröffentliche Verzeichnis finden Sie hier.

Widerspruchsfrist

Sollte einmal mit einer SEPA-Basis-Lastschrift ein Betrag von Ihrem Konto abgebucht werden, mit dem Sie nicht
einverstanden sind, können Sie innerhalb von acht Wochen widersprechen. Die Frist wird ab dem Tag der
Belastungsbuchung (Fälligkeitstermin) gerechnet. Innerhalb dieser Frist können Sie ohne Angabe von Gründen die
Erstattung des Lastschriftbetrags verlangen.

 

SEPA-Firmen-Lastschrift

SEPA-Firmen-Lastschrift

Die SEPA-Firmen-Lastschrift ist speziell auf die Bedürfnisse von Firmenkunden zugeschnitten und kann daher nicht von Privatkunden genutzt werden. Das neue Verfahren ähnelt dem des heutigen Abbuchungsauftrags. Sie können Zahlungen veranlassen. Steht Ihnen eine Zahlung zu, vereinbaren Sie hierfür ein entsprechendes Mandat. Von Konten im SEPA-Raum ziehen Sie sie dann mit der SEPA-Firmen-Lastschrift ein.


Voraussetzungen für die Nutzung der SEPA-Firmen-Lastschrift:
- Sie sind Firmenkunde
- Zahlung in Euro innerhalb des Binnenmarkts
- Angabe der Bankverbindung mit IBAN und BIC
- Um Lastschriften einzureichen: eine Gläubiger-Identifikationsnummer
- Um per SEPA-Firmen-Lastschrift zu zahlen: SEPA-Firmenlastschrift-Mandat erteilen und die Bank darüber informieren
- Beteiligte Banken müssen das neue SEPA-Firmen-Lastschrift-Verfahren unterstützen
Alle Volksbanken und Raiffeisenbanken unterstützen das SEPA-Firmen-Lastschrift-Verfahren.

Keine Rückgabe möglich

Ein wichtiger Vorteil der SEPA-Firmen-Lastschrift ist, Sie kann nicht zurückgegeben werden und hat damit eine frühe Gültigkeit. Zahlende müssen vor der ersten Zahlung ein SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat erteilen und ihre Bank darüber informieren. Solange der Bank das Mandat vorliegt und es nicht widerrufen wird, gelten alle folgenden Zahlungen als autorisiert und können nicht widerrufen werden.

Weitere Information erhalten Sie bei Ihrem Berater.                                                                  Zurück