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Mandate

SEPA-Lastschriftmandat und SEPA-Firmenlastschrift-Mandat

Für die beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren gibt es zwei unterschiedliche Lastschriftmandate. Jeder, der einen Betrag durch eine Lastschrift zahlen möchte, muss zuvor ein entsprechendes Lastschriftmandat unterschreiben. Die Unterschrift legitimiert die Lastschrift gegenüber der Bank. Oft sind diese Mandate Bestandteil eines Vertrags, zum Beispiel einer Telefon-Rechnung.

Mandatstext

Jedes Lastschriftmandat hat einen vorgegebenen Mandatstext.


Der enthält folgende Erklärungen:
- Der Konto-Inhaber ermächtigt den Zahlungsempfänger, Zahlungen von seinem Konto mittels einer SEPA-Basis-
Lastschrift oder einer SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen.
- Der Konto-Inhaber weist seine Bank an, die gezogenen Lastschriften einzulösen.

Angaben zu den Zahlungspartnern

Folgende Angaben müssen zum Empfänger bzw. zum Zahlenden gemacht werden:
- Name des Empfängers
- Gläubiger-Identifikationsnummer des Empfängers
- Angabe, ob es eine einmalige oder eine wiederkehrende Zahlung ist
- Name des Zahlungspflichtigen
- Name der Bank des Zahlungspflichtigen
- IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen

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