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Individuelle Kennung Bei den SEPA-Lastschrift-Verfahren muss der Empfänger einer Zahlung immer genau zu identifizieren sein. Daher muss jeder, der SEPA-Lastschriften ziehen möchte, eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI) haben. Antrag bei der Deutschen Bundesbank Anhand der individuellen Kennung des Gläubigers und der Referenznummer des Lastschrift-Mandats kann geprüft werden, ob die Belastung eines Kontos in Ordnung ist. Sie beantragen die Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank. Hier können Sie Ihre Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen. |
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