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Euro-Überweisung

Wann Sie die Euro-Überweisung nutzen können

Mit der Euro-Überweisung können Sie einfach und einheitlich Überweisungen von Ihrem Konto in Euro innerhalb
Deutschlands, in die anderen EU-/EWR-Staaten und in die Schweiz durchführen.

Aufbau der Euro-Überweisung

Die Euro-Überweisung ist im Aufbau einer Überweisung innerhalb Deutschlands sehr ähnlich und orientiert sich an der Ihnen bekannten EU-Standard-Überweisung. Die Euro-Überweisung ersetzte Anfang 2008 die EU-Standard Überweisung. Sie können sie parallel zu den heutigen Inlands-Überweisungen auch innerhalb Deutschlands verwenden.


Notwendige Angaben:
- Name und Vorname sowie Firma des Empfängers
- IBAN des Empfängers und BIC seines Kreditinstituts
- Zu überweisender Betrag in Euro
- Optional: Angabe eines Verwendungszweckes
- Ihren Namen und Vornamen oder Ihre Firma
- Ihre IBAN (finden Sie auf Ihrem Konto-Auszug)
Sie tragen als Kontoinhaber die Entgelte bei Ihrem Kreditinstitut und der Empfänger die übrigen.

Auch über unsere elektronischen Bankdienstleistungen wie die Software und das Internet stehen Ihnen diese Zahlungsmethoden zur Verfügung.

Wann Sie die Euro-Überweisung nicht nutzen können

Für alle Zahlungen,

- die die genannten Kriterien nicht erfüllen,

- die in Länder außerhalb der EU-/EWR-Staaten (oder der Schweiz)gehen,

- für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen (z. B. keine Nutzung von IBAN / BIC), verwenden Sie bitte den Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr (Formular Z1)

Meldefplicht

Bitte beachten Sie jedoch weiterhin die bestehende Meldepflicht gemäß Außenwirtschaftsverordnung /AWV) ab 12.500 Euro. Entsprechende Meldungen sind von Ihnen der Deutschen Bundesbank mitzuteilen. Nutzen Sie dazu die "Anlage Z4 zur AWV".

Siehe: Bundesbank

Weitere Information erhalten Sie bei Ihrem Berater.                                                           Zurück